Voraussetzungen für BEG-Förderung als Installateur im Überblick
Was SHK-Installateure erfüllen müssen, um BEG-Förderanträge für Wärmepumpen stellen zu dürfen. Kompakte Checkliste.
Von Redaktion Pumpenprofi24 · Redaktion · veröffentlicht am 3. Oktober 2025
BEG-Förderung: Wer darf Anträge stellen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht Endkunden Zuschüsse bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe. Damit ein Fachbetrieb seinen Kunden diese Förderung vermitteln kann, muss er selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Antragstellung obliegt zwar formal dem Endkunden, doch ohne einen anerkannten Fachbetrieb ist keine Förderung möglich.
Pflichtvoraussetzungen für SHK-Betriebe
Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:
- Eintragung in die Handwerksrolle im zulassungspflichtigen Gewerk SHK
- Gültiger Fachkundenachweis für Wärmepumpen (Herstellerzertifikat oder ZVSHK-Schulung)
- Sachkundenachweis für Kältemittel gemäß §14 ChemKlimaschutzV (sofern F-Gas-Anlage)
- Bereitschaft zur vollständigen Dokumentation der Maßnahme
- Keine laufenden Bußgeldverfahren oder Rückforderungsbescheide vom BAFA
Der Weg zur Eintragung in die BAFA-Handwerkerliste
Die zentrale Anlaufstelle für die Registrierung ist das BAFA-Online-Portal. Dort legen Betriebe ein Konto an und laden alle erforderlichen Nachweise hoch. Nach der Prüfung durch das BAFA — die in der Regel zwei bis vier Wochen dauert — wird der Betrieb freigeschaltet. Erst dann darf er Installationen unter BEG vornehmen und Zuschussanträge unterstützen.
Technische Anforderungen an die Anlage
Neben den betrieblichen Voraussetzungen müssen auch die installierten Wärmepumpen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen:
- Jahreszahl der Arbeitszahl (JAZ) ≥ 2,5 (Luft-Wasser-WP) bzw. ≥ 3,5 (Sole-Wasser-WP)
- Das Gerät muss auf der Positivliste des BZA (Bundesförderung zugelassene Anlagen) stehen
- Hydraulischer Abgleich muss nachweislich durchgeführt worden sein (Methode A oder B)
- SG-Ready-Schnittstelle muss vorhanden und aktiviert sein
Antragsprozess und Zeitplanung
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Fachbetriebe sollten daher in die Projektplanung ausreichend Zeit für den Antragsvorlauf einplanen — in der Regel zwei bis vier Wochen. Die BAFA stellt nach Antragseingang einen Zuwendungsbescheid aus, erst danach darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Änderungen durch die BEG-Novelle 2024
Mit der BEG-Novelle 2024 wurden die Effizienzanforderungen verschärft und die Förderquoten für Luft-Wasser-Wärmepumpen angepasst. Betriebe sollten die aktuellen Merkblätter des BAFA regelmäßig prüfen, da sich die Anforderungen fortlaufend ändern können. Die ZVSHK-Bundesgeschäftsstelle informiert Mitgliedsbetriebe zeitnah über Änderungen.
Gut vorbereitete SHK-Betriebe können die BEG-Förderung als starkes Verkaufsargument nutzen und sich als zuverlässige Ansprechpartner für Wärmepumpeninstallationen positionieren.