Kältemittel-Zertifikat §14 ChemKlimaschutzV: Anforderungen
Der Kälteschein nach §14 ChemKlimaschutzV ist für Wärmepumpen-Installateure Pflicht. Wer ihn braucht und wie man ihn bekommt.
Von Redaktion Pumpenprofi24 · Redaktion · veröffentlicht am 8. Oktober 2025
Rechtliche Grundlage: §14 ChemKlimaschutzV
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) setzt die EU-F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 in deutsches Recht um. §14 regelt dabei die Anforderungen an Personen, die an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen arbeiten, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten. Ohne gültigen Sachkundenachweis ist das Arbeiten an solchen Anlagen verboten.
Wer benötigt den Kälteschein?
Alle Techniker und Installateure, die folgende Tätigkeiten an F-Gas-Wärmepumpen (z. B. mit R410A, R32, R134a) durchführen, benötigen eine entsprechende Sachkundebescheinigung:
- Montage und Inbetriebnahme
- Befüllung und Entleerung des Kältekreises
- Wartung und Instandhaltung am Kältekreis
- Außerbetriebnahme und Demontage
- Reparaturarbeiten am Kältemittelkreislauf
Kategorien der Sachkundebescheinigung
Die Sachkundebescheinigung wird in vier Kategorien unterteilt, je nach Art der Tätigkeit:
- Kategorie I: Alle Tätigkeiten ohne Mengenbeschränkung — für vollständige Befähigung
- Kategorie II: Tätigkeiten an Anlagen mit weniger als 3 kg CO₂-Äquivalent Kältemittelfüllmenge
- Kategorie III: Nur Rückgewinnung von Kältemitteln
- Kategorie IV: Leckageprüfungen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf
Für Wärmepumpeninstallateure ist in der Praxis Kategorie I oder II relevant, abhängig von der Anlagengröße.
Prüfungsinhalte und Vorbereitung
Die theoretische Prüfung umfasst Themen wie Kältemittel-Eigenschaften, Umweltauswirkungen von F-Gasen, sichere Handhabung, Dichtheitsprüfungen, Rückgewinnung und Wiederverwertung sowie gesetzliche Vorschriften. Praktische Prüfungen beinhalten den Umgang mit Kältemittelflaschen, Leckagetests und Rückgewinnungsverfahren.
Zugelassene Prüfstellen in Deutschland
Prüfungen können bei folgenden Stellen abgelegt werden:
- VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe)
- Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (NOS)
- Regionale Kältefachschulen und überbetriebliche Bildungszentren
- ZVSHK-akkreditierte Prüfzentren
Gültigkeitsdauer und Erneuerung
Die Sachkundebescheinigung nach §14 ChemKlimaschutzV hat keine gesetzlich vorgeschriebene Ablaufdauer. Allerdings verlangen viele Hersteller und die BAFA im Rahmen der BEG-Förderung regelmäßige Auffrischungen. Es empfiehlt sich, alle fünf Jahre an einer Refresherschulung teilzunehmen, um auf dem aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung zu bleiben.
Naturkältemittel und Ausnahmen
Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 (Propan) oder R744 (CO₂) gelten andere Regelwerke. Hier greifen nicht die ChemKlimaschutzV, sondern Regelungen zur Druckgeräterichtlinie (DGRL), ATEX-Zulassungen sowie die EN 378. Dennoch sind Sachkunde und Vorsicht gleichermaßen erforderlich.