Stand: 8. Juli 2026. Die Förderung für den Heizungstausch steht vor einer einschneidenden Kürzung, und die Zeit für die alten, besseren Konditionen läuft ab. Heute, am Mittwoch, den 8. Juli 2026, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die neuen, gekürzten Bedingungen der Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen, BEG EM; KfW-Zuschuss Nr. 458) beschlossen. Für alle, die einen Heizungstausch planen, entscheidet in diesen Tagen vor allem eines: ein qualifizierter Fachbetrieb, der die nötigen Schritte rechtzeitig anstößt.

Die Zeitleiste: Was jetzt in welcher Reihenfolge passiert

Die kommenden Wochen folgen einem festen Fahrplan. Wer ihn kennt, kann noch handeln.

Das ändert sich ab dem 21. Juli 2026

Die wichtigsten Kürzungen im Überblick:

Als vorsichtige Einordnung nach ersten Berechnungen zum Beschluss: Für höhere Einkommen (Haushaltseinkommen über 50.000 Euro) sinkt der maximale Zuschuss auf rund 46 % statt bisher rund 55 %. Geringverdiener bis 30.000 Euro können künftig bis zu 80 % erhalten, bisher waren maximal 70 % möglich.

Bisher und künftig im direkten Vergleich

BausteinBisher (bis 20. Juli 2026)Neu (ab 21. Juli 2026)
Förderfähige Höchstkosten30.000 Euro pro Wohneinheit28.000 Euro, danach alle 6 Monate minus 750 Euro
Effizienzbonus Wärmepumpe5 %entfällt
Klimageschwindigkeitsbonus20 %sinkt alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte
Einkommensbonus30 % bis 40.000 Eurogestaffelt: 40 / 30 / 10 %

Bestandsschutz: Der Bescheid entscheidet, nicht der Einbau

Wichtig für alle, die schon weiter sind: Bereits bewilligte Anträge behalten die bisherigen, besseren Konditionen. Entscheidend ist der vorliegende Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheid, nicht das Datum des Heizungseinbaus. Wer also einen bewilligten Bescheid in Händen hält, kann seinen Heizungstausch später umsetzen und behält dennoch die alten Sätze.

Warum jetzt der richtige Fachbetrieb entscheidend ist

Für die Sicherung der bisherigen Konditionen muss vor der Portal-Abschaltung die (g)BzA beziehungsweise die Bestätigung zum Antrag erstellt und der Antrag über das KfW-Portal gestellt werden. Genau das ist Aufgabe von Fachbetrieb und Energieeffizienz-Experten. Ohne die fachliche Bestätigung lässt sich kein Förderantrag stellen.

Der typische Ablauf umfasst mehrere Schritte:

  1. Beratung: Fachbetrieb und Energieberater klären die Ausgangslage, die vorhandene Heizung und die Förderfähigkeit.
  2. Technische Auslegung: Die Wärmepumpe wird passend zum Gebäude dimensioniert und geplant.
  3. Bestätigung zum Antrag: Der Fachbetrieb erstellt die (g)BzA, die Grundlage jedes Antrags.
  4. Antragstellung: Der Förderantrag wird über das KfW-Portal eingereicht.

Der Zeitdruck ist real: Zwischen dem 9. und 20. Juli ist das Portal geschlossen, neue Bestätigungen und Anträge sind in dieser Phase nicht möglich. Wer die alten Konditionen sichern will, muss vorher aktiv werden.

Handlungsempfehlung

Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, sollte den Förderantrag schnellstmöglich - noch vor der Portal-Abschaltung - über das KfW-Portal stellen, um sich die bisherigen Konditionen zu sichern. Wer den Heizungstausch erst plant, sollte jetzt gemeinsam mit Fachbetrieb und Energieberater die nötigen Schritte anstoßen. Ab dem 21. Juli gelten die gekürzten Sätze, die zudem halbjährlich weiter sinken.

Beispiel: Angenommen, ein Haushalt plant einen Wärmepumpen-Einbau mit rund 30.000 Euro Kosten. Ob dabei noch der bisherige Deckel von 30.000 Euro und der Effizienzbonus greifen oder bereits die gekürzten Werte, hängt allein davon ab, ob die Bestätigung und der Antrag rechtzeitig vorliegen. Diese hypothetischen, runden Zahlen zeigen: Die Reihenfolge und das Timing der Schritte können über einige tausend Euro entscheiden.

Jetzt den passenden Fachbetrieb finden

Die nächsten Tage sind für Bauherren und Eigentümer zeitkritisch. Wer die auslaufenden Konditionen noch nutzen möchte, braucht einen qualifizierten Fachbetrieb, der die Beratung, die technische Auslegung und die Bestätigung zum Antrag zügig umsetzt. Es lohnt sich, jetzt schnell den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region zu finden und die nächsten Schritte für Ihre Wärmepumpe zu klären, bevor das Portal am 9. Juli schließt.

Pumpenprofi 24

KfW-Förderstopp 2026: Warum der Fachbetrieb jetzt zählt | Fachbetrieb-Finder für Heizung und Wärmepumpe

Stand 8. Juli 2026: Die KfW schaltet vom 9. bis 20. Juli das Portal für die Heizungsförderung ab, ab 21. Juli gelten gekürzte Sätze. Warum Fachbetrieb und…

Unverbindliche Vermittlungsanfrage

Wir können Ihre Anfrage an geeignete Fachbetriebe weiterleiten. Anzahl und Zeitpunkt möglicher Rückmeldungen sind nicht garantiert. Der Vertrag kommt nur mit dem gewählten Fachbetrieb zustande.

So funktioniert der Vergleich

  1. PLZ und Eckdaten eintragen - dauert weniger als drei Minuten.
  2. Wir können die vollständige Anfrage an bis zu drei geeignete Fachbetriebe weiterleiten; eine bestimmte Zahl von Rückmeldungen ist nicht zugesichert.
  3. Mögliche Rückmeldungen prüfen Sie direkt mit dem jeweiligen Fachbetrieb. Ein Vertrag entsteht nur mit dem von Ihnen gewählten Betrieb.

Wartungs- und Reparatur-Verzeichnis für Wärmepumpen

Pumpenprofi24 listet Fachbetriebe, die nicht nur neu installieren, sondern auch warten und reparieren – getrennt nach Herstellerschulungen (Daikin, Vaillant, Viessmann, NIBE, Stiebel Eltron, Wolf, Bosch, Panasonic). Jede Werkstatt führt die Schulungsnachweise plus die Liste der Kältemittel-Sachkundigen nach Verordnung (EU) 517/2014 für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen und mit Propan (R290).

Wartungsintervalle und ehrliche Kosten

Empfehlung Hersteller: Sichtprüfung jährlich, Kältekreis-Dichtigkeitsprüfung alle zwei Jahre bei Geräten ab 5 t CO2-Äquivalent, Filterreinigung der Außeneinheit halbjährlich. Reine Sichtprüfung kostet 140 bis 220 € netto, die Dichtigkeitsprüfung zusätzlich 80 bis 120 €. Ein Tausch des Verdichters außerhalb der Garantie kostet 1.800 bis 4.500 € je nach Hersteller; eine vollständige Außeneinheit liegt zwischen 4.000 und 7.500 €.

Notfall vs. Wartung

Das Verzeichnis trennt Betriebe mit 24/7-Notdienst von reinen Wartungsdienstleistern. Im Notfall (Wärmepumpe läuft im Winter nicht an) muss der Servicetechniker innerhalb von 48 Stunden vor Ort sein können – dieses Kriterium wird im Filter abgefragt und nur eingetragen, wenn der Betrieb es schriftlich bestätigt hat.

Garantie und Ersatzteilversorgung

Wir vermerken pro Werkstatt die freigegebenen Hersteller, für die Originalersatzteile binnen 48 Stunden geliefert werden können. Bei Modellen außerhalb des Vertragsbereichs sind 5 bis 10 Werktage realistisch, bei abgekündigten Geräten älter als zehn Jahre teils 4 bis 8 Wochen. Diese Information steht direkt am Eintrag, damit die Wartezeit im Reparaturfall realistisch geplant werden kann. Betreiber: Sönke Wessels, Science Works UG.