KfW-Förderstopp 2026: Warum der Fachbetrieb jetzt zählt
Die Heizungsförderung wird gekürzt und das KfW-Portal geht ab dem 9. Juli offline. Wer sich die besseren Konditionen sichern will, braucht jetzt schnell den richtigen Fachbetrieb.
Von Redaktion Pumpenprofi24 · Redaktion · veröffentlicht am 8. Juli 2026
Stand: 8. Juli 2026. Die Förderung für den Heizungstausch steht vor einer einschneidenden Kürzung, und die Zeit für die alten, besseren Konditionen läuft ab. Heute, am Mittwoch, den 8. Juli 2026, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die neuen, gekürzten Bedingungen der Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen, BEG EM; KfW-Zuschuss Nr. 458) beschlossen. Für alle, die einen Heizungstausch planen, entscheidet in diesen Tagen vor allem eines: ein qualifizierter Fachbetrieb, der die nötigen Schritte rechtzeitig anstößt.
Die Zeitleiste: Was jetzt in welcher Reihenfolge passiert
Die kommenden Wochen folgen einem festen Fahrplan. Wer ihn kennt, kann noch handeln.
- Bis 8. Juli 2026, 24:00 Uhr: Energieberater und Heizungsfachbetriebe können bei der KfW noch die (g)BzA (Bestätigung zum Antrag) und beim BAFA noch die TPB nach den bisherigen, besseren Konditionen erstellen.
- 9. bis 20. Juli 2026: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) ab. In dieser Umstellungsphase können keine neuen (g)BzA oder TPB erstellt und keine neuen Anträge gestellt werden. KfW und BAFA stellen ihre Systeme technisch um.
- Ab 21. Juli 2026: Die neuen, gekürzten Förderbedingungen treten in Kraft. Ab diesem Tag sind nur noch Anträge zu den neuen Bedingungen möglich.
Das ändert sich ab dem 21. Juli 2026
Die wichtigsten Kürzungen im Überblick:
- Die förderfähigen Höchstkosten sinken von 30.000 Euro auf 28.000 Euro pro Wohneinheit; danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen (bisher 5 %, etwa für natürliche Kältemittel oder eine Jahresarbeitszahl über 4,5) entfällt vollständig.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus (bisher 20 %) sinkt ab dem Neustart um 4 Prozentpunkte alle sechs Monate.
- Gefördert wird nur noch der Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung. Der Wechsel von Fernwärme oder von einer bestehenden Wärmepumpe wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt (nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen): bis 30.000 Euro erhalten Haushalte 40 % (bisher 30 %), über 30.000 bis 40.000 Euro weiterhin 30 %, und über 40.000 bis 50.000 Euro neu 10 %. Haushalte mit minderjährigen Kindern können das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro reduzieren.
Als vorsichtige Einordnung nach ersten Berechnungen zum Beschluss: Für höhere Einkommen (Haushaltseinkommen über 50.000 Euro) sinkt der maximale Zuschuss auf rund 46 % statt bisher rund 55 %. Geringverdiener bis 30.000 Euro können künftig bis zu 80 % erhalten, bisher waren maximal 70 % möglich.
Bisher und künftig im direkten Vergleich
| Baustein | Bisher (bis 20. Juli 2026) | Neu (ab 21. Juli 2026) |
|---|---|---|
| Förderfähige Höchstkosten | 30.000 Euro pro Wohneinheit | 28.000 Euro, danach alle 6 Monate minus 750 Euro |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 % | entfällt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | sinkt alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | 30 % bis 40.000 Euro | gestaffelt: 40 / 30 / 10 % |
Bestandsschutz: Der Bescheid entscheidet, nicht der Einbau
Wichtig für alle, die schon weiter sind: Bereits bewilligte Anträge behalten die bisherigen, besseren Konditionen. Entscheidend ist der vorliegende Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheid, nicht das Datum des Heizungseinbaus. Wer also einen bewilligten Bescheid in Händen hält, kann seinen Heizungstausch später umsetzen und behält dennoch die alten Sätze.
Warum jetzt der richtige Fachbetrieb entscheidend ist
Für die Sicherung der bisherigen Konditionen muss vor der Portal-Abschaltung die (g)BzA beziehungsweise die Bestätigung zum Antrag erstellt und der Antrag über das KfW-Portal gestellt werden. Genau das ist Aufgabe von Fachbetrieb und Energieeffizienz-Experten. Ohne die fachliche Bestätigung lässt sich kein Förderantrag stellen.
Der typische Ablauf umfasst mehrere Schritte:
- Beratung: Fachbetrieb und Energieberater klären die Ausgangslage, die vorhandene Heizung und die Förderfähigkeit.
- Technische Auslegung: Die Wärmepumpe wird passend zum Gebäude dimensioniert und geplant.
- Bestätigung zum Antrag: Der Fachbetrieb erstellt die (g)BzA, die Grundlage jedes Antrags.
- Antragstellung: Der Förderantrag wird über das KfW-Portal eingereicht.
Der Zeitdruck ist real: Zwischen dem 9. und 20. Juli ist das Portal geschlossen, neue Bestätigungen und Anträge sind in dieser Phase nicht möglich. Wer die alten Konditionen sichern will, muss vorher aktiv werden.
Handlungsempfehlung
Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, sollte den Förderantrag schnellstmöglich - noch vor der Portal-Abschaltung - über das KfW-Portal stellen, um sich die bisherigen Konditionen zu sichern. Wer den Heizungstausch erst plant, sollte jetzt gemeinsam mit Fachbetrieb und Energieberater die nötigen Schritte anstoßen. Ab dem 21. Juli gelten die gekürzten Sätze, die zudem halbjährlich weiter sinken.
Beispiel: Angenommen, ein Haushalt plant einen Wärmepumpen-Einbau mit rund 30.000 Euro Kosten. Ob dabei noch der bisherige Deckel von 30.000 Euro und der Effizienzbonus greifen oder bereits die gekürzten Werte, hängt allein davon ab, ob die Bestätigung und der Antrag rechtzeitig vorliegen. Diese hypothetischen, runden Zahlen zeigen: Die Reihenfolge und das Timing der Schritte können über einige tausend Euro entscheiden.
Jetzt den passenden Fachbetrieb finden
Die nächsten Tage sind für Bauherren und Eigentümer zeitkritisch. Wer die auslaufenden Konditionen noch nutzen möchte, braucht einen qualifizierten Fachbetrieb, der die Beratung, die technische Auslegung und die Bestätigung zum Antrag zügig umsetzt. Es lohnt sich, jetzt schnell den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region zu finden und die nächsten Schritte für Ihre Wärmepumpe zu klären, bevor das Portal am 9. Juli schließt.